RECHTLICHE HINWEISE
AGB
§1 ALLGEMEINES UND GELTUNGSBEREICH
1. Diese alle Verträge, Dienst- und Werkleistungen der TT|C GmbH, Königsallee 19, 40212 Düsseldorf (nachstehend: „Auftragnehmer“), gegenüber ihren Kunden (nachstehend: „Auftraggeber“). Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über Dienst- und/ oder Werkleistungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass der Auftragnehmer im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in diesem Fall unverzüglich informieren.
2. Der Auftragnehmer richtet sich mit seinen Angeboten ausschließlich an Unternehmen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher nicht für Verträge mit Verbrauchern.
3. Abweichende Vorschriften des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn der Auftragnehmer hat diesen schriftlich zugestimmt. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Erfüllungsgehilfen und Vertreter des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Soweit sie dennoch mündliche Zusatzvereinbarungen treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Dienstleistungsvertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
§2 LEISTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS, BEAUFTRAGUNG
1. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber IT-Consulting & Management Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Strategie, IT-Architektur, IT-Sicherheit, Projektmanagement, Interims Management, Allgemeine Beratung und Betreuung. Beratungsleistungen werden in der Regel auf Grund von Herstellerempfehlungen, Gesetzlichen Vorgaben und öffentlich zugänglichen Informationen erbracht.
2. Ein Vertrag kommt durch die Angebotsannahme des Auftraggebers – in der Regel durch Unterzeichnung des unterbreiteten Angebots – zustande.
3. Der Auftragnehmer behält sich Eigentums- und Urheberrechte am Angebot sowie den überlassenen Konzepten, Entwürfen, Zeichnungen, Dokumentationen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – vor.
4. Soweit der Auftragnehmer einem Auftraggeber ein Angebot unterbreitet und soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich der Auftragnehmer an das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe gebunden.
§3 DURCHFÜHRUNG DER AUFTRÄGE
1. Der Auftragnehmer organisiert die vereinbarten Leistungen selbst und eigenverantwortlich. Der Auftragnehmer bestimmt Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten selbstständig.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Aufträge einzusetzen. Der Auftraggeber kann einen Erfüllungsgehilfen nur aus wichtigem Grund zurückweisen.
3. Der Auftragnehmer wird jeden Auftrag entsprechend des Konzepts und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und dem neuesten Stand der Technik im Sinne einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Lösung durchführen.
4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Durchführung jedes Auftrags in einem angemessenen Umfang zu dokumentieren.
5. Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen, soweit dies für den Auftragnehmer zumutbar ist. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln.
§4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN
1. Sofern der Auftraggeber im Auftrag einen Ansprechpartner benennt, ist dieser für alle Fragen im Rahmen der Durchführung dieses Auftrags verantwortlich.
2. Der Auftraggeber hat die Tätigkeit des Auftragnehmers in angemessenem Umfang zu unterstützen und die für die Leistungserbringung gemäß Auftrag wesentlichen Daten, Informationen, Vorlagen und Zugänge zur Verfügung zu stellen.
3. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Vorlagen, Daten, Informationen und sonstige Unterlagen oder Zugänge zur Verwendung im Rahmen des Auftrags überlässt, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Ressourcen berechtigt ist.
4. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer innerhalb angemessener Zeit mitzuteilen, ob er einen ihm vom Auftragnehmer unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung des Auftrags annimmt oder ablehnt.
§5 VERGÜTUNG
1. Der Auftragnehmer erhält für die vereinbarten Leistungen einen Festpreis oder eine Vergütung auf Stunden- oder Tagessatzbasis zu den jeweils im Auftrag festgelegten Konditionen.
2. Im Falle einer zeitabhängigen Vergütung wird der Auftraggeber die geleisteten Stunden des Auftragnehmers jeweils zum Monatsende schriftlich bestätigen.
3. Aufwendungsersatz für Auslagen des Auftragnehmers, z.B. Transportkosten, ist vom Auftraggeber zu tragen.
4. Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig und zahlbar.
5. Rechnungen können per E-Mail übersandt werden. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
6. Alle Honorare verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer.
§6 TERMINE
1. Die Einhaltung jeglicher Termine durch den Auftragnehmer setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftraggeber voraus. Bei vom Auftragnehmer angegebenen Terminen handelt es sich auch bei schriftlicher Mitteilung nur um unverbindliche Angaben.
2. Sofern der Auftragnehmer einen verbindlichen Fertigstellungstermin aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen, neuen Fertigstellungstermin mitteilen.
3. Der Eintritt des Leistungsverzugs des Auftragnehmers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§7 ABNAHME
1. Falls der Auftragnehmer die Erbringung von Werkleistungen schuldet, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Fertigstellung zu überprüfen und abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
2. Teilabnahmen finden nur statt, wenn sie im Auftrag ausdrücklich vereinbart sind.
§8 RECHTE AN MATERIELLEN UND IMMATERIELLEN ARBEITSERGEBNISSEN
1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber zum Zeitpunkt ihres Entstehens alle übertragbaren Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen ein.
2. Zieht der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird er deren Nutzungsrechte für den Auftraggeber im erforderlichen Umfang erwerben und übertragen.
3. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Nutzungsrechte informieren.
4. Die Urheberrechte stehen im Übrigen dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer darf die erbrachten Leistungen in gleicher oder abgeänderter Form für andere Auftraggeber verwenden.
§9 VORZEITIGE BEENDIGUNG VON AUFTRÄGEN
1. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber können den Auftrag vorzeitig beenden, wenn im Auftrag eine Kündigungsfrist vereinbart ist, in den Fällen des § 6 Abs. 2 oder ein wichtiger Grund vorliegt.
2. Jede Kündigung bedarf der Textform.
§10 HAFTUNG
1. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Auftragnehmer unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
2. Ist die Haftung des Auftragnehmers nach Abs. 1 ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§11 NENNUNG ALS REFERENZKUNDE
1. Der Auftragnehmer ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen.
2. Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Unternehmenswebseite des Auftragnehmers, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Auftraggebers erfolgen.
§12 VERTRAULICHKEIT
1. Sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Auftrag und der Geschäftsbeziehung sind geheim zu halten. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
2. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen oder Geschäftsvorgänge, die die andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Veröffentlichung freigegeben hat.
§13 ABWERBEVERBOT
Die Parteien haben es zu unterlassen, während der Laufzeit eines Auftrags und 12 Monate nach dessen Beendigung Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des anderen Vertragspartners zum Vertragsbruch anzustiften oder in ähnlich unlauterer Art und Weise abzuwerben.
§14 UNTERLAGEN, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT UND DATENSCHUTZ
1. Der Auftragnehmer wird alle Informationen, Unterlagen oder sonstigen Hilfsmittel, die er zur Auftragsdurchführung vom Auftraggeber oder von Dritten erhält, ausschließlich zur Erfüllung seiner Aufgaben verwenden.
2. Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.
3. Der Auftragnehmer wird die Inhalte der Aufträge und die im Rahmen dieser Aufträge erstellten Leistungen unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch speichern und verarbeiten.
§15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt.
2. Der Gerichtsstand ist Bochum. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen.
3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von internationalem Einheitsrecht, insbesondere von UN-Kaufrecht, ist ausgeschlossen.
Stand: Januar 2026